Wir rechnen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab

Kosten und Erstattung

Gesetzliche Kassen bezuschussen Osteopathie als freiwillige Zusatzleistung mit 40 bis 60 Euro pro Sitzung, bei vier bis sechs Sitzungen pro Jahr. Voraussetzung für die Erstattung ist bei den meisten Kassen eine ärztliche Bescheinigung vor Behandlungsbeginn. Dies ist nicht immer der Fall. Bitte erkundigen Sie sich, wie Ihre Kasse das handhabt.

Private Krankenversicherungen übernehmen die osteopathische Therapie fast vollständig oder zu einem hohen Anteil, je nach ihrem individuellem Versicherungsvertrag. Voraussetzung für die gesetzliche wie auch die private ist die Qualifizierung bei einem Berufsverband inklusive einer Heilpraktikererlaubnis.

Die Therapien, die wir in der Praxis Heine ausführen, sind ausschließlich Privatleistungen. 

Bei Fragen rufen Sie uns gerne an unter  05 31 – 37 30 74.

Telefonzeiten: Mo. und Do.: 09:30 – 11:30 Uhr / Di.: 15:00 – 17:00 Uhr

Wir freuen uns auf Sie!